Jedes Jahr Betriebsprüfung müssen Sie nicht hinnehmen
Wenn Sie als "Großbetrieb" gelten (Grenzen s.u.), werden Sie vom Finanzamt lückenlos geprüft. Das heißt: Im Regelfall schließt sich an einen 3-Jahres-Prüfungsturnus drei Jahre später gleich wieder der nächste 3-jährige Prüfungszeitraum an. Dagegen können Sie auch nichts unternehmen.
Aber gegen folgende neue Masche können Sie sich sehr wohl wehren: Die Finanzverwaltung geht in manchen Gegenden jetzt dazu über, nicht mehr drei Jahre am Stück zu prüfen, sondern nur ein Jahr – dafür kommt der Prüfer aber jedes Jahr wieder! Dies hält das Finanzgericht Köln für rechtswidrig wenn der Steuerzahler nicht einverstanden ist.
Unser Rat: Legen gegen eine Prüfungsanordnung im Jahrestakt Einspruch ein und berufen sich auf dieses Verfahren. (FG Köln 07.07.09; Az: 13 K 2072/09).
Wann gelten Sie überhaupt als "Großbetrieb"? Handelsbetriebe über 6,9 Mio. Umsatz oder über 265.000 Euro Gewinn; Fertigungsbetriebe mit Umsatz über 4 Millionen oder Gewinn über 235 000 Euro; Andere (z.B. Dienstleister): Umsatz über 5,3 Mio.; Gewinn über 305 000 Euro. Übrigens nicht zu verwechseln mit der "großen Kapitalgesellschaft". Die fängt erst bei 38,5 Millionen Umsatz an. (§267 HGB)
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