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Die Unternehmenssteuerreform 2008 hat den Körperschaftsteuersatz auf nur 15 Prozent gesenkt. Zusammen mit der Gewerbesteuer liegt die Gesamtsteuerbelastung zwischen 22,8 Prozent (200 Prozent Hebesatz), 26,3 Prozent (300%) oder 29,8 Prozent (400%). Zwar wurde für Personengesellschaften -wie GmbH & Co. KGs - 2008 ein Niedrigsteuersatz für nicht entnommene Gewinne von 28,25 Prozent eingeführt. Doch dessen Handhabung ist sehr kompliziert und führt oft zu steuerlichen Nachteilen. Zudem muss der für die Gewerbesteuer notwendige Gewinn zunächst mit dem Einkommensteuer-Spitzensteuersatz versteuert werden. Das fällt bei der GmbH weg. Falls Sie also dauerhaft sehr hohe Gewinne machen, sollten Sie sich von Ihrem Steuerberater einmal durchrechnen lassen, ob die GmbH auf Dauer nicht günstiger für sie ist. Aber: Falls Sie mal Verluste und mal Gewinne machen und dann das meiste ausschütten, sind Sie bei der GmbH & Co. KG goldrichtig aufgehoben. Die GmbH ist nur bei dauerhaft stabilen Gewinnen und wenig Ausschüttung besser.
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