Auf Über- und Doppelzahlungen müssen Sie MwSt zahlen

Viele Betriebe in Deutschland haben eine schlampige Buchhaltung. So kommt es immer wieder vor, dass eine Rechnung doppelt bezahlt wird oder einfach zu viel überwiesen wird. Wir von der Steuterkanzlei Gesierich überweisen doppelt eingehende Kundengelder natürlich postwendend zurück. Manche Firmen behalten aber Überzahlungen ihrer Kunden einfach.

Hierzu gibt es interessantes neues Urteil: Und zwar muss man solche Zahlungen der Mehrwertsteuer unterwerfen. Es einfach steuerneutral auf "Verbindlichkeiten" umzubuchen ist nicht zulässig. (BFH 19.07.07; DB 2007,2521)

Was aber möglich ist: Bis zum Ende der Verjährungsfrist eine Rückstellung in Höhe des Nettobetrages zu bilden. Denn vielleicht kommen die Schlafmützen in der Kundenbuchhaltung ja doch noch auf den Fehler.

Übrigens: Müssen Sie dann die Überzahlung wieder herausrücken, können Sie sich selbstverständlich die Umsatzsteuer vom Finanzamt wieder zurückholen.

Umgekehrt gilt das leider nicht: Leisten Sie selber versehentlich eine Überzahlung, haben Sie keinen erhöhten Vorsteuerabzug. Den Vorsteuerabzug haben Sie stets nur in der Höhe, in der die Vorsteuer auf der Rechnung ausgewiesen ist.



Sie suchen einen Steuerberater in Gilching? Ihre Suche hat ein Ende. Die Steuerkanzlei Gesierich hat sich auf die Beratung inhabergeführter Unternehmen im Landkreis Starnberg konzentriert - vor allem in den Rechtsformen der GmbH sowie der GmbH & Co. KG. Wir verstehen uns als Full-Service-Kanzlei, die Ihnen nicht nur Lohnbuchhaltung und Finanzbuchhaltung, sondern auch den kompletten Zahlungsverkehr abnimmt. Dass wir auch Ihre Bilanz - mit Pünktlichkeitsgarantie - erstellen und Ihre Steuersituation optimieren versteht sich von selbst.