Ein Prozent-Regel vermeiden und mehr Kfz-Kosten absetzen

Falls Sie Ihren Geschäftswagen auch privat nutzen, zahlen Sie in manchen Fällen drauf. Vor allem bei neuen und gebrauchten Luxus-Autos oder bereits abgeschriebenen älteren Autos. Dem Finanzamt ist nämlich bei der Berechnung des Privatanteils egal, ob sich Ihre Autokosten proportional zum ursprünglichen Listenpreis verhalten. Bei Anwendung der Ein-Prozent-Regel müssen Sie monatlich stets ein Prozent vom ursprünglichen Neuwert versteuern - egal ob Ihre Kosten hoch oder niedrig sind.

Hier gibt es zwei Auswege: Einmal die Entnahme ins Privatvermögen und zum andern der pauschale Prozent-Ansatz der betrieblichen Nutzung. Voraussetzung für beides: Der Anteil der privaten Nutzung muss über (!) 50 Prozent liegen.

1. Entnahme ins Privatvermögen: Wenn Sie den Wagen entnehmen, können Sie jeden betrieblichen Kilometer mit 30 Cent absetzen. Bei 5000 km Betriebs-Fahrten sind das zum Beispiel 1500 Euro Betriebsausgaben-Abzug. Wenn eine Benzinrechnung unmittelbar einer geschäftlichen Fahrt zugeordnet werden kann, bekommen Sie dafür den vollen Vorsteuerabzug, auch wenn es sich um ein Privatauto handelt (BMF 04.11.1999; DStR 1999,1906).

2. Oder Sie setzen z.B. pauschal 40 Prozent der Kosten ab: Denn bei einer betrieblichen Nutzung unter 50 Prozent kommt die Ein-Prozent-Regelung nicht zum Tragen. Erfreulich: Sie dürfen laut Verwaltungsanweisung gleichwohl alle Autokosten als Betriebsausgaben geltend machen, müssen aber in Höhe der Privatnutzung eine Entnahme verbuchen. (BMF 07.07.06; DStR 2006,1280) Was der Gesetzgeber wohl nicht gewollt hat: Das kann bei Gebrauchtwagen sogar günstiger sein als die Ein-Prozent-Regelung.

Beispiel: Dachdecker Dieter hat einen gebrauchten Luxus-Mercedes gekauft (Neupreis: 80.000 Euro). Der Wagen verursacht jährliche Kosten von 10.000 € und wird zu etwa 40 Prozent betrieblich genutzt. Bisher musste der Unternehmer nach Ein-Prozent-Regelung versteuern: 12 x 800 Euro = 9.600 Euro. Es blieben nur 400 Euro zum Absetzen übrig. Nach der neuen Regelung kann er ohne Fahrtenbuch 40 Prozent (= 4.000 €) geltend machen. Das 10 mal soviel Betriebsausgaben-Abzug wie vorher!

Fazit: Wählen Sie Methode 1 (30 Cent je Kilometer), wenn dabei eine höhere Summe herauskommt als z.B. 40 Prozent der gesamten Kosten. Diese Methode dürfte also vor allem bei alten Autos mit niedrigen Kosten zu empfehlen sein. Methode 2 (z.B. 40 Prozent der Kosten) ist meistens bei geleasten oder mit MwSt-Ausweis gekauften Oberklasse-Autos besser.



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