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Immer wieder kommt es zwischen GmbHs und Finanzamt zu Diskussionen über die "richtige" Gehaltshöhe der Geschäftsführer. Hier geht es im Kern um die Frage, wie der Gewinn zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführern aufgeteilt werden muss. Normalerweise kommt man mit einer hälftigen Teilung ganz gut hin. Hat die GmbH aber nur in geringem Umfang fremdes Personal und werden die Umsätze im Wesentlichen durch den persönlichen Einsatz der Geschäftsführer erzielt, kann auch mehr Gewinn an die Geschäftsführer gehen. In einem aktuellen Urteil räumte das Finanzgericht München den Geschäftsführern immerhin 75 Prozent des Gesamtgewinns ein. (FG München, 7 K 2486/06; 05.06.2008 rkr. ; LX 5006972)
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