Insolvenzantrag (legal) vermeiden
Wenn Ihre GmbH mehr Schulden hat als Vermögen, ist sie überschuldet. Sie müssen dann innerhalb von drei Wochen Insolvenz anmelden. (§19 Insolvenzordnung) Doch es gibt vier Möglichkeiten, dies abzuwenden.
- Fortführung des Unternehmens überwiegend wahrscheinlich: Durch das "Finanzmarktstabilisierungsgesetz" muss man nämlich keinen Insolvenzantrag mehr stellen, wenn trotz rechnerischer Überschuldung "die Fortführung des Unternehmens nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich ist." Haftungsgefahr hierbei: Wenn es später doch zur Pleite kommt, wird man Ihnen höchstwahrscheinlich erst mal "Insolvenzverschleppung" vorwerfen. Da gibt es keine Unschuldvermutung. Sondern Sie müssen dann nachweisen, warum Sie damals vom Fortbestehen Ihrer GmbH ausgehen konnten. Es ist daher vorteilhaft, wenn Sie noch weitere Trümpfe im Ärmel haben. Drei davon sind die Folgenden.
- Harte Patronatserklärung: Hier garantieren Sie nach außen, die GmbH stets mit ausreichend Geld zu versorgen. Diesen Anspruch kann die GmbH (sofern er werthaltig ist) auf der Aktivseite als Anspruch einbuchen. Auch so kann man die Überschuldung vermeiden. (Palandt § 765 BGB Rz 21; BFH 25.10.06; I R 6/05) MUSTER:"Wir verpflichten uns, die X-GmbH finanziell stets so auszustatten, dass diese ihren Verpflichtungen gegenüber Dritten in vollem Umfang pünktlich nachkommen kann. Wir verpflichten uns weiterhin, unsere Darlehensforderung gegen X-GmbH so lange und in dem Umfang nicht geltend zu machen, als die Gesellschaft überschuldet ist.“ Gefährliche Nebenwirkung: An diese Vereinbarung müssen Sie sich halten. Das kann zum Fass ohne Boden werden.
- Rangrücktritt: Hier erklären Sie, mit ihren Forderungen gegen die GmbH im Rang zurückzutreten hinter alle anderen. Und dass Sie Ihre Forderungen erst geltend machen, wenn die Überschuldung beseitigt ist. Dann zählt dieses Darlehen bei den – zur Bestimmung der der Überschuldung maßgeblichen - Schulden nicht mit. MUSTER: "Ich verzichte auf die Geltendmachung meiner Darlehensforderung in Höhe von … € gegen die X-GmbH, bis die Insolvenzgefahr der Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit nachhaltig beseitigt ist."
- Private Schuldübernahme: Sie können mit einzelnen GmbH-Gläubigern vereinbaren, dass Sie die GmbH-Schulden privat übernehmen. Wenn Sie gleichzeitig mit Ihrer GmbH vereinbaren, dass Sie dafür einen Ersatzanspruch in gleicher Höhe haben, kommt es zu einem Tausch auf der Passivseite. Fremd-Darlehen gegen Gesellschafter-Darlehen. Und für Ihren eigenen Anspruch können Sie dann wieder den Rangrücktritt erklären (s.o.), so dass damit die Überschuldung beseitigt wird.