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Bestrebungen der schwarz-gelben Koalition, die Ein-Prozent-Regel künftig auf Basis der echten Anschaffungskosten statt ausgehend vom Listenpreis zu berechnen, sehe ich eher skeptisch im Hinblick auf eine wirkliche Umsetzung. Mein sofort nutzbarer Rat: Jeder sollte lieber eine jetzt schon vorhandene Reduzierungsmöglichkeit prüfen, die oft übersehen wird. Es geht um die Begrenzung des geldwerten Vorteils auf die tatsächlichen Kosten, im Fachjargon „Kostendeckelung“ genannt.
Besonders betroffen: Fahrer von sehr günstig geleasten Luxus-Autos, sowie generell Gebrauchtwagen- und Jahreswagenfahrer und alle, die weit entfernt vom Betrieb wohnen. Beispiel: Geschäftsführer G/Unternehmer U fährt einen gebrauchten Mercedes S 320 CDI mit Listenpreis 100.000 Euro und wohnt 35 km vom Büro entfernt. Der geldwerte Vorteil beträgt 1.000 Euro (1 % von 100.000) plus 1.050 Euro (0,03 % x 35 km) für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit, zusammen 24.600 Euro p. a. Die tatsächlichen Kosten des Autos sollen jedoch im Beispielsfall „nur“ 14.600 Euro im Jahr betragen. Das sind 10.000 Euro weniger als nach der Ein-Prozent-Regelung. Nur das muss der G/U versteuern. |