Wie muss man Leasingsonderzahlungen steuerlich handhaben?

Die von der Leasinggesellschaft auf die Sonderzahlung in Rechnung gestellte Umsatzsteuer können Sie sofort in dem Auslieferungsmonat des Autos (bei früherer Bezahlung auch schon früher) in Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung als Vorsteuer abziehen.

Den Nettobetrag in Höhe von 9000 Euro können Sie jedoch nicht sofort absetzen. (Auch wenn Autoverkäufer das manchmal behaupten.) Der sofortige Abzug geht nur bei Einnahmen-Überschussrechnung und diese können nur Freiberufler und Kleingewerbetreibende nutzen.

Sie als Bilanzierer hingegen müssen die Leasingsonderzahlung auf die Monate der Leasingdauer aufteilen - in Ihrem Fall 36 Monate. Auf jeden Monat entfallen also 250 Euro. Bei Auslieferung im Juli 2009 setzen Sie 2009 also 6/36 der Sonderzahlung als Betriebsausgabe ab, das sind 1500 Euro. In Höhe des Restes (9000 minus 1500 Euro) bilden Sie in der Bilanz einen "aktiven Rechnungsabgrenzungsposten" (ARAP). In den Jahren 2010 und 2011 buchen Sie jeweils 3.000 Euro von diesem Posten in den Aufwand und 2012 letztmalig 1.500 Euro.

"Lohnt sich eine Leasingsonderzahlung dann überhaupt?" - Antwort: "Eine Leasingsonderzahlung lohnt sich steuerlich für Bilanzierer nicht. Der einzige Sinn kann darin bestehen, dass die Leasinggesellschaft wegen ihres Zinsvorteils die monatlichen Raten deutlich stärker reduziert als die 250 Euro in unserem Beispiel (z.B. um 280 Euro). Nur dann lohnt sich eine Sonderzahlung."



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