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Möchten Sie einem Mitarbeiter etwas Gutes tun und ihm ab sofort seine Handy-Rechnung bezahlen, dann braucht es für dieses Handy keine betriebliche Notwendigkeit. Wichtig sind aber zwei Dinge: Erstens muss das Handy Ihrem Unternehmen gehören, denn nur dann ist die Nutzung durch den Arbeitnehmer steuerfrei. Das Gesetz (§ 3 Nr. 45 EStG) sagt: Steuerfrei sind „die Vorteile des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen (…) Telekommunikationsgeräten“. Und betrieblich ist das Gerät (= Handy) nur, wenn es Ihnen gehört.
Zum anderen können Sie nicht einfach der Mitarbeiterin ihre Handy-Rechnung ersetzen oder bei Ihnen abbuchen lassen. Vielmehr muss Ihr Unternehmen Vertragspartner des Telefonanbieters und die Rechnung direkt an Sie adressiert werden. Nur dann haben Sie die optimale Kombination: Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug bei Ihrer Firma, Steuerfreiheit bei Ihrer Arbeitnehmerin.
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