Wenn Sie für einen Mitarbeiter die Handy-Rechnung übernehmen möchten

Möchten Sie einem Mitarbeiter etwas Gutes tun und ihm ab sofort seine Handy-Rechnung bezahlen, dann braucht es für dieses Handy keine betriebliche Notwendigkeit.

Wichtig sind aber zwei Dinge: Erstens muss das Handy Ihrem Unternehmen gehören, denn nur dann ist die Nutzung durch den Arbeitnehmer steuerfrei. Das Gesetz (§ 3 Nr. 45 EStG) sagt: Steuerfrei sind „die Vorteile des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen (…) Telekommunikationsgeräten“. Und betrieblich ist das Gerät (= Handy) nur, wenn es Ihnen gehört.

Zum anderen können Sie nicht einfach der Mitarbeiterin ihre Handy-Rechnung ersetzen oder bei Ihnen abbuchen lassen. Vielmehr muss Ihr Unternehmen Vertragspartner des Telefonanbieters und die Rechnung direkt an Sie adressiert werden. Nur dann haben Sie die optimale Kombination: Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug bei Ihrer Firma, Steuerfreiheit bei Ihrer Arbeitnehmerin.



Sie suchen einen Steuerberater in Gilching? Ihre Suche hat ein Ende. Die Steuerkanzlei Gesierich hat sich auf die Beratung inhabergeführter Unternehmen im Landkreis Starnberg konzentriert - vor allem in den Rechtsformen der GmbH sowie der GmbH & Co. KG. Wir verstehen uns als Full-Service-Kanzlei, die Ihnen nicht nur Lohnbuchhaltung und Finanzbuchhaltung, sondern auch den kompletten Zahlungsverkehr abnimmt. Dass wir auch Ihre Bilanz - mit Pünktlichkeitsgarantie - erstellen und Ihre Steuersituation optimieren versteht sich von selbst.