Motorrad als Betriebsausgabe absetzen?
Manch ein GmbH-Geschäftsführer frönt dem Hobby Motorrad. Aber kaum einer traut sich, das Motorrad über die Firma anzumelden. Darf man denn das überhaupt? Klare Antwort: Warum denn nicht? Ein Motorrad wird nicht anders behandelt als ein Auto.
Das heißt: Die GmbH schafft es an und trägt alle Kosten, der Geschäftsführer muss einen geldwerten Vorteil nach der Ein-Prozent-Regel versteuern.
Allerdings: Es kann nicht schaden, dem nächsten Betriebsprüfer argumentativ ein wenig vorzubauen. Das Zweirad sollte gelegentlich auch geschäftlich eingesetzt werden. Zum Beispiel, um Kunden in staugefährdeten Regionen zu besuchen.
Achtung - Höhe der Gesamtbezüge: Ist Ihr Gehalt schon an der Obergrenze? Dazu zählen alle Bezüge in Geld und Geldeswert, also Ihr Festgehalt, eine Tantieme, Direktversicherungen, Pensionskasse, Firmenwohnungen, Dienstwagen und so weiter. Wenn all das schon am oberen Rand ist und nun noch der geldwerte Vorteil für ein Motorrad hinzukommt, könnte man eine verdeckte Gewinnausschüttung unterstellen.
Fazit: Ein Motorrad ist steuerlich ein Kraftfahrzeug wie ein Auto und wird daher nicht anders als ein Zweitwagen behandelt. Daher spricht nichts dagegen, ein Zweirad durch die GmbH anschaffen zu lassen. Ihr Finanzamt kann dagegen nichts einwenden, solange Sie auf Ihrer Gehaltsabrechnung einen geldwerten Vorteil für die private Nutzung des Motorrads versteuern und ein formeller Gesellschafter-Beschluss Ihnen die die Privat-Nutzung erlaubt.
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