Verzichten Sie nicht leichtfertig auf Ihre Pensionszusage
Für viele GmbHs - gerade mit Gesellschafter-Geschäftsführern über 50 - ist die Pensionsrückstellung in der Bilanz zu einem Mühlstein geworden. Insbesondere, wenn die Rückdeckungsversicherung - wie in den meisten Fällen - völlig unterdimensioniert ist. So kommt manch ein Gesellschafter auf die Idee, kurzen Prozess zu machen. "Eine Pension werde ich aus meiner GmbH sowieso nicht mehr bekommen, da kann ich gleich verzichten, dann ist wenigstens diese Rückstellung weg."
Solch ein Spontan-Verzicht wäre ein fataler Fehler. Denn wenn Sie verzichten, müssen Sie den so genannten "Teilwert" Ihrer Pensionsansprüche als Arbeitseinkünfte versteuern. Und der "Teilwert" ist in der Regel etwa 1 ½ Mal so hoch wie die Pensionsrückstellung. Beläuft sich also die Pensionsrückstellung auf 300.000 Euro, kann es sein, dass Sie etwa 500.000 Euro versteuern müssen und erst mal eine viertel Million Lohnsteuer fällig wird. Und das, wohlgemerkt, ohne dass Sie einen Cent bekommen haben. Der Verzicht auf eine Pensionszusage ist also eine brandgefährliche Angelegenheit.
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