Wofür braucht man bei einer GmbH & Co. KG Sonderbilanz und
Sonderbetriebsvermögen?
In die Handelsbilanz der GmbH & Co. KG darf nur Vermögen, das der KG unmittelbar gehört.
So darf also beispielsweise ein Grundstück, das der Kommaditist auf seinen Namen gekauft hat, nicht in der GmbH & Co. KG-Bilanz erscheinen. Andererseits legt das Finanzamt aber Wert darauf, dass Immobilien, die der KG dienen, steuerliches "Betriebsvermögen" sind. Diesen Zwiespalt "In die GmbH & Co. KG-Bilanz darf das Grundstück nicht - aber bilanziert werden muss es" löst man durch die separate Sonderbilanz.
Die Sache hat aber auch etwas Positives: Da sich die Bilanzverlängerung durch Grundstück und zugehörige Schulden außerhalb der GmbH & Co. KG-Bilanz in der Sonderbilanz abspielt, ist die fürs Rating entscheidende GmbH & Co. KG-Bilanz nicht betroffen. Dort profitiert man von niedrigem Gesamtkapital (=Eigenkapitalrendite und Kennziffer "Return on Investment" höher) und niedrigerer Schuldenquote.
Weitere erfreuliche Nebenwirkung - die Haftungsbegrenzung: Wäre das Grundstück in der GmbH & Co. KG-Bilanz, wäre es im Falle einer GmbH & Co. KG-Insolvenz weg. So bleibt es zivilrechtlich privat (denn es ist ja nur steuerlich Betriebsvermögen) und außerhalb der unternehmerischen Haftungsmasse. Die "Versicherungsprämie" dafür geht in diesem Falle an den Steuerberater - nämlich in Gestalt des Extra-Honorars für die Sonderbilanz.
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