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Vor allem Tankstellen, aber auch manche Gaststätten drucken ihre Rechnungen vorwiegend mit „Thermopapier“ aus. Problem: Das Druckbild bleicht nach wenigen Jahren bis zur Unkenntlichkeit aus. Ihr Pech: Wenn dann der Betriebsprüfer nichts mehr lesen kann, streicht er Ihnen Vorsteuer- und Betriebsausgabenabzug. Das sind zwar einzeln keine allzu großen Beträge, aber wenn sich der Prüfer drei ganze Steuerjahre vornimmt, können auch so ein paar Tausend Euro zusammenkommen. Tipp: Heften Sie Ihre Thermopapierbelege auf ein DIN-A4-Blatt, kopieren Sie dieses und legen Sie es für den Prüfer zu den Originalbelegen. Übrigens: Bei Eingangsrechnungen, die per Thermofax gekommen sind, ist diese Extra-Kopie sogar Pflicht. (BMF 29.01.04, Rz. 23)
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