USt.-ID-Nummer-Abfrage lieber telefonisch durchführen

Lieferungen in ein anderes EU-Land sind nur dann mehrwertsteuerfrei, wenn Sie an einen Unternehmer liefern. Der Nachweis wird über die Umsatzsteuer-ID-Nr. geführt. Ob die Umsatzsteuer-ID-Nr. (UID) gültig ist, können Sie auch übers Internet überprüfen unter http://evatr.bff-online.de.

Das Problem hierbei: Um bei der qualifizierten Abfrage eine Übereinstimmung zwischen UID-Nummer und Firmenbezeichnung zu erhalten, müssen jedes Komma und jedes i-Tüpfelchen übereinstimmen. Das ist nicht schwer, wenn Sie z. B. an den Tischler Hermann Rofner in Innsbruck liefern. Bei italienischen oder schwedischen Firmen wird es schon schwieriger und bei einer bulgarischen Firma mit kyrillischen Schriftzeichen ist es aussichtslos.

Unser Rat: Greifen Sie in solchen Fällen lieber auf die telefonische Abfrage beim Bundeszentralamt für Steuern zurück (Tel. 0228/406-1222). Die Mitarbeiter dort haben mehr Übung und Möglichkeiten, die richtige Firma herauszufinden. Wichtig: Bestehen Sie unbedingt auf der anschließenden schriftlichen Zusendung der Bestätigungsabfrage.

Ebenso wichtig: Richten Sie die Rechnung unbedingt an die Adresse, die Sie vom Bundeszentralamt für Steuern bekommen haben. Beispiel: Ihr Kunde gibt als Rechnungsadresse an: „Auto Conde, Hernán Cortés, 23, Zaragoza 50005 España“. Das Bundeszentralamt für Steuern findet unter der UID-Nummer aber: „M. Conde S. A., Calle Aguacate, 45, C. P. 28044, Madrid - España“ (vermutlich die Muttergesellschaft). Dann muss die Rechnung dorthin adressiert werden - auch wenn Ihr Kunde das nicht will. Sie bekommen bei der nächsten Umsatzsteuerprüfung sonst garantiert Probleme.




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