Wie sich Gesellschafter-Geschäftsführer durch unnötige
Vertragsklauseln selbst ein Bein stellen.
Viele Gesellschafter Geschäftsführer sind bestrebt, ihre Verträge möglichst "juristisch" abzufassen. Ganz streng so, wie es unter fremden Dritten gemacht wird. Manche verwenden dabei überflüssige Klauseln, die sie gar nicht ernst meinen, die sich aber so schön "fremdüblich" anhören. Der Sinn wird nicht hinterfragt, man übernimmt das halt aus dem Internet oder einem Vertragshandbuch. Kontrolliert dann der Betriebsprüfer, ob diese Klauseln eingehalten wurden, ist dem häufig nicht so. Folge im schlimmsten Fall: der Vertrag gilt als "nicht ernstlich gewollt" und der Betriebsausgabenabzug wird gestrichen.
Beispiel 1 - Gesellschafter-Beschluss notwendig bei Überschreitung gewisser Beträge: "Für Geschäfte über 10 000 Euro Volumen ist eine Zustimmung der Gesellschafterversammlung notwendig": Wenn der Geschäftsführer dann solche Geschäfte tätigt, und nie die Zustimmung der Gesellschafterversammlung einholt, hat man sich ein Bein selbst gestellt.
Beispiel 2 - Verträge mit Angehörigen: "Verträge mit Angehörigen im Sinne von § 15 Abgabenordnung oder mit Gesellschaften, an denen Angehörige nicht unwesentlich beteiligt sind, bedürfen der Zustimmung der Gesellschafterversammlung." (Entschuldigen Sie die komplizierte Formulierung, das trifft man aber so immer wieder an.) Solche Klauseln finden sich - ohne jede Not und ohne dass es vorgeschrieben wäre- in Satzungen von manchen Familien-GmbHs. Wenn nun die GmbH des Vaters der GmbH des Sohnes 10 000 Euro leiht, ist das nach dieser Klausel in beiden GmbHs genehmigungsbedürftig durch die Gesellschafterversammlung. Typischerweise fehlt dieser Gesellschafterbeschluss dann - unangenehme Folge: siehe oben.
Beispiel 3 - Nicht vorhandene "Richtlinien": "Spesen und Verpflegungsmehraufwendungen werden nach den Richtlinien der GmbH bezahlt." Wenn man dann fragt: "Wo sind denn diese Richtlinien?" trifft man auf ratlose Mienen. Vermeiden Sie also die Bezugnahme auf Dokumente oder Richtlinien, wenn es diese gar nicht gibt.
Fazit: Einfachheit ist Trumpf. Schreiben Sie in Ihre Verträge wirklich nur rein, was Sie wirklich wollen und brauchen. Und was Sie dann auch mit Leben füllen werden. Das Leben als GmbH-Geschäftsführer ist schon schwer genug. Machen Sie es sich nicht durch überflüssige Klauseln noch schwerer.
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