Bloß keine zinslosen Gesellschafter-Darlehen an die GmbH geben
Das ist eine Falle, an die sogar manche Steuerberater nicht denken. Zwar müssen Darlehen des Gesellschafters an die GmbH nicht zwingend verzinst werden. Aber wenn die Darlehen zinslos sind, werden sie in der Steuerbilanz abgezinst. Damit soll der Vorteil durch die Unverzinslichkeit simuliert werden.
Das besonders Gemeine: Ist keine spezifische Laufzeit vereinbart, werden vom Finanzamt einfach so "12 Jahre, 10 Monate und 12 Tage" unverzinsliche Laufzeit unterstellt. 49,7 Prozent des Darlehens werden dann als fiktiver, aber steuerpflichtiger Gewinn weggebucht. (BMF 26. 05.05; IV B 2 - S 2175 - 7/05). Diese Vorgehensweise von Betriebsprüfern wurde kürzlich wieder in einem Finanzgerichts-Urteil so bestätigt. (FG Berlin-Brandenburg 06.01.09; 12 V 12283/07)
Beispiel: Die Meier GmbH braucht Geld. Gesellschafter Meier überweist ihr - ohne Vertrag und ohne Verzinsung - 100 000 Euro. Das Geld bleibt bis auf Weiteres in der GmbH. Der Betriebsprüfer redzuziert das Darlehen zum ersten Bilanzstichtag auf 50 300 Euro und erhöht den steuerpflichtigen Gewinn um 49 700 Euro.
Fazit: Keinesfalls unverzinsliche Darlehen in die GmbH geben. Ein Zinssatz von 0,1 Prozent (besser: 0,5 Prozent) genügt, um diese negativen Folgen zu vermeiden.
Sie sind schon in diese Falle getappt? Dann bietet ein Revisionsvefahren beim Bundesfinanzhof Hoffnung für Sie. Legen Sie Einspruch gegen den entsprechenden KSt-Bescheid ein und beantragen unter Hinweis auf folgendes Aktenzeichen Ruhen des Verfahrens: BFH I R 4/08
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