Liebe Leser,
Unternehmer können seit diesem Jahr 2.800 Euro pro Jahr (Arbeitnehmer 1900) für alle “sonstigen Versicherungen” absetzen. Aber – und das ist der zentrale Unterschied: Wenn die Basis-Krankenversicherung teurer ist als diese Höchstbeträge, kann man diese auf jeden Fall in unbeschränkter Höhe absetzen. Die anderen Versicherungen fallen dann aber unter den Tisch. Durch eine so genannte “Günstiger-Prüfung” wird nachgerechnet, was besser ist: Alles absetzen, aber nur bis 2800 Euro, oder nur den Basis Krankenversicherungsschutz, den aber in unbegrenzter Höhe.
Beispiel 1: Stefan ist 30 Jahre alt und für 150 Euro monatlich privat krankenversichert. In diesem Beitrag sind 10 % so genannte Komfort-Leistungen (zum Beispiel Chefarztbehandlung, Einbettzimmer) enthalten. Diese gelten nicht als ” Basis-Krankenversicherung”. Stefan zahlt außerdem im Jahr 200 Euro Pflegeversicherung und 200 Euro Unfallversicherung. Stefan neuer Höchstbetrag ab 2010 sind 2.800 Euro im Jahr. Man muss jetzt eine Günstiger-Prüfung anstellen. Also: Krankenversicherung 1.800 + Pflegeversicherung 200 + Unfallversicherung 200 = 2.200. Nun muss man prüfen: Ist Basiskrankenversicherung + Pflegeversicherung vielleicht höher? Basiskrankenversicherung = 90 % von 1.800 = 1.620 Euro + Pflegeversicherung 200 = 1.820 Euro. 2.200 sind besser als 1.820, somit kann Stefan 2.200 Euro absetzen.
Beispiel 2: Karl ist 50 und zahlt 400 Euro im Monat für die private Krankenversicherung. 10 Prozent entfallen auf Komfort-Leistungen. Zusätzlich zahlt er im Jahr 200 Euro Pflegeversicherung und 200 Euro Unfallversicherung. Die Günstiger-Prüfung ergibt: 4.800 Krankenversicherung + 200 Pflegeversicherung + 200 Unfall = 5.200. Karl darf aber höchstens 2.800 absetzen. Ist die Basis-Krankenversicherung + Pflegeversicherung vielleicht teurer? Rechnen wir nach: 90 % von 4.800 sind 4.320 + 200 Pflege = 4.520. Das sind deutlich mehr als die 2.800. Karl darf also 4520 Euro absetzen. Seine Unfallversicherung fällt dann freilich unter den Tisch.
Viele Grüße
Alfred Gesierich