Liebe Leser,
Steuergesetze werden ständig geändert. Das ist vor allem dann ärgerlich, wenn gewisse “Regeln” ständig wieder umgeworfen werden, so wie bei der Abschreibung. Hier die wichtigsten Abschreibungen im Überblick, die 2010 und 2011 gelten.
Hinweis: Hier finden Sie die Abschreibungsregeln für 2012 – welche freilich identisch sind mit denen für 2011.
In einem separaten Beitrag finden Sie die Abschreibungen für Immobilien und zur AfA für Denkmalschutz-Objekte.
Lineare Abschreibung: Hier hat sich nichts geändert. Schon seit 2004 ist die so genannte Vereinfachungsregel weggefallen, wonach man in der ersten Jahreshälfte voll und in der zweiten halb abschreiben konnte. Seitdem können Sie für jeden Monat 1/12 abschreiben, bei Kauf im Januar also 12/12, im April 9/12 und so weiter.
Degressive Abschreibung: Bis 2005 waren hier maximal 20 Prozent zulässig, 2006 und 2007 waren es 30 Prozent, 2008 wurde die degressive Abschreibung komplett abgeschafft. 2009 wurde sie wieder eingeführt – aber nur für Anschaffungen der Jahre 2009 und 2010 – und zwar mit 25 Prozent Abschreibungssatz. Für Käufe ab 2011 gibt es keine degressive Abschreibung mehr.
GWG-Abschreibung – Methode 1: 2008 und 2009 galt hier eine reduzierte Grenze von 150 Euro netto, die freiwillig auch noch 2010 und 2011 angewandt werden kann. Wirtschaftsgüter von 150,01 bis 1000,00 Euro netto kommen in einen “Pool” und müssen über 5 Jahre abgeschrieben werden – aber auch bei Kauf im Dezember mit vollen 20 Prozent. Auch wenn das Wirtschaftsgut ausscheidet (Verkauf/Diebstahl/Brand etc.), ist dieser Sammelposten fortzuführen. Diese Regelung können Sie auf freiwilliger Basis auch 2010ff. fortführen.
GWG-Abschreibung bis 410 Euro – Methode 2: Bis 2007 und auf Wunsch wieder ab 2010 dürfen Sie Wirtschaftsgüter bis 410 Euro netto sofort abschreiben. Wenn Sie diese Regelung ab 2010 wieder nutzen, gelten für Wirtschaftsgüter über 410 Euro die normalen Abschreibungsregeln – also nicht der Pool mit 20 Prozent Jahresabschreibung. Sie können jedes Jahr zwischen Methode 1 und 2 wählen –aber nur einheitlich für alle Neuanschaffungen des Jahres.
Was ist besser? Kommt drauf an. Beispiel: Die Y-GmbH kauft 2011 fünf Schreibtische für 700 Euro pro Stück und ein Smartphone für 300 Euro. Die GmbH wird 2011 die Pool-Bewertung nutzen, weil sie die Schreibtische dann über fünf statt 13 Jahre abschreiben kann. Dass man dann auch den Blackberry über fünf Jahre abschreiben muss, nimmt der Betrieb in Kauf. 2011 kauft die Y-GmbH fünf Notebooks für 400 Euro und einen Chefsessel für 900 Euro. Hier wird man Methode 2 wählen: Sofort-Abschreibung für die Notebooks. Den Chefsessel muss man dann allerdings über 13 Jahre abschreiben.
Achtung bei GWGs: Ein solches liegt nur vor, wenn es “einer selbständigen Nutzung fähig” ist. Das ist es nicht, wenn es nur zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern genutzt werden kann, die technisch aufeinander abgestimmt sind. Ein Drucker, Scanner oder Monitor ist also kein GWG.
Sonder-Abschreibung: Sie können 2011 zusätzlich zur normalen Abschreibung 20 Prozent abschreiben, wenn Ihr Eigenkapital zum 31.12. des Vorjahres maximal 235 000 Euro betrug. (Für 2010er Anschaffungen galt hier noch eine Grenze von 335000 Euro; siehe §52 Absatz 23 EStG).
Ich hoffe, ich konnte ein wenig Überblick in den Abschreibungs-Dschungel bringen.
Ihr Steuerberater Alfred Gesierich