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Außenprüfung - richtig vorbereitet mit der Steuerkanzlei Gesierich

Außenprüfung ist seit einigen Jahren der offizielle Begriff für die Betriebsprüfung. Dieser Begriff wurde gewählt zum Einen, weil die Außenprüfung eben "Außen", also außerhalb des Finanzamtes stattfindet. Zudem kann die Außenprüfung eben auch Steuerzahler treffen, die keinen Betrieb haben.

Zum Beispiel kann eine Außenprüfung auch für Vermieter umfangreichen Grundbesitzes angeordnet werden. Falls das bei Ihnen passiert, wenden Sie sich an uns. Wir unterstützen Sie, um ungerechtfertigte Forderungen im Rahmen einer Außenprüfung vom Tisch zu bekommen.