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Selbstanzeige erstatten - die Steuerkanzlei Gesierich hilft

Eine Selbstanzeige führt zur Straffreiheit. Aber nur dann, wenn man die Steuern umgehend nachzahlt und die Tat noch nicht entdeckt war. Und wenn die Steuerfahndung schon aktiv ist? Wenn der Steuerfahnder schon da ist, ist hinsichtlich seiner konkreten Verdachtsmomente eine Strafbefreiung ausgeschlossen.

Wie der Bundesfinanzhof in diesem Urteil jüngst klargestellt hat, hängt es davon ab, welchen Ermittlungen und Verdachtsmomenten die Steuerfahndung nachgeht. (BFH, 19.06.07, BStBI 08 II, Seite 7 und BFH, 12.12.07, DStRE 08, 528) Eine Selbstanzeige erfordert also hohes Know-How.

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