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Verdeckte Gewinnausschüttung vermeiden - fragen Sie die Steuerkanzlei Gesierich

Eine "verdeckte Gewinnausschüttung" (=VGA) liegt vor, wenn ein GmbH-Gesellschafter "unangemessene" oder vertraglich nicht vereinbarte Leistungen von der GmbH kassiert. Verdeckte Gewinnausschüttungen führen - wenn sie vom Betriebsprüfer nachträglich aufgedeckt werden - fast immer zu Steuernachzahlungen der GmbH.

Faustregel: Ungefähr 30 Prozent des festgestellten Betrages. Gleichzeitig können sie beim betroffenen Gesellschafter auf der privaten Ebene zu einer Entlastung führen.

Lesen Sie laufend meinen Newsletter, um verdeckte Gewinnausschüttungen zu vermeiden und verschaffen Sie sich in meinem Tipp-Archiv einen Überblick über meine Beratungstätigkeit für GmbH-Geschäftsführer.