Checkliste zur Bilanz-Offenlegung im Unternehmensregister
Steuerberater Gesierich in Gilching übernimmt für Sie gerne die Offenlegung Ihrer GmbH-Bilanz im Unternehmensregister.
Falls Sie Ihren GmbH-Jahresabschluss (oder den Ihrer GmbH & Co. KG) selbst im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen wollen, hier eine Checkliste zur korrekten Erfüllung der Pflichten zur Publizität:
Allgemeines
- Ist die Firmenbezeichnung konform zur Firmenbezeichnung laut Handelsregister?
- Ist die Bilanz-Gliederung konform zu § 266 HGB (korrekt nach HGB nummeriert; keine erfundenen Positionen wie z.B. "Sonstige Passiva")
- Wurden die Aufstellungserleichterungen hinsichtlich der Bilanzgliederung in Anspruch genommen?
- Sind Vorjahreszahlen zu Bilanzpositionen angegeben?
- Enthält die Bilanz keine Rechenfehler (relativ selten, aber umso peinlicher; bei upload über DATEV - wie von der Kanzlei Gesierich betrieben, sind Rechenfehler natürlich automatisch ausgeschlossen.)
Anhang
- Sind zu jedem in der Bilanz vorkommenden Posten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden genannt?
- Sind die Restlaufzeiten mit Vorjahr für Forderungs- und Verbindlichkeitsposten (auch gegenüber Gesellschaftern) angegeben?
- Sind Gesellschafterforderungen und -verbindlichkeiten angegeben?
- GmbH & Co. KG: Wurde das EK gemäß § 264c HGB gegliedert (häufiger Fehler)?
- Falls Sonderposten mit Rücklagenanteil ausgewiesen wurden, wurde die Vorschrift angegeben, nach der er gebildet wurde (relativ häufig)?
- Wurde beim Geschäftsführer zumindest ein ausgeschriebenener Vorname genannt (häufiger Fehler) ?
- Ist der Beruf des Geschäftsführers genannt? (fast 100% Fehlerhäufigkeit), ggf. Datum der Ernennung/Abberufung des Geschäftsführers.
- Datumsangabe und Namenswiederholung der Geschäftsführer am Schluss des Anhangs.
- Keine Angaben zur Gewinnverwendung machen! (zumindest wenn die Schutzklausel § 325 Abs. 1 HGB greift, was aber bei 99% der kleinen GmbHs der Fall ist)
- Falls bilanzielle Überschuldung vorliegt, sollte dazu Stellung genommen werden. Das Unterlassen aus falscher Scham ist sehr gefährlich, da Auskunfteien wie Creditreform, Bürgel usw. bei Überschuldung i.d.R. die Bonität herabstufen, ohne dass Sie es unmittelbar erfahren.
- Sind keine verbotenen Darlehen an Gesellschafter und/oder Geschäftsführer trotz gesetzlichen Verbotes bilanziert ( § 31, 43 a GmbHG) ?
Hier noch ein Überblick über typische Geheimnisse, die unnötigerweise häufig im Anhang verraten werden:
- Gewinn- und Verlustrechnung offen gelegt (kleine GmbH)
- Aufstellungserleichterung hinsichtlich Bilanzgliederung nicht in Anspruch genommen
- Mitarbeiterzahl unnötigerweise genannt
- Wohnort Geschäftsführer genannt
- Gesellschafterliste veröffentlicht (gehört zum HR, nicht zum Unternehmensregister)
- Unnötige Angaben zur Gewinnverwendung obwohl Schutzklausel § 325 Abs. 1 HGB greift
- Darlehensnummern, Versicherungsnummern genannt
- Steuerbelastung genannt
- Umsatz genannt (betrifft v.a. mittelgroße Gesellschaften. Die mittelgroße Gesellschaft kann ihren Umsatz geheim halten; auch im Lagebericht! Die kleine Gesellschaft natürlich erst recht.)
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