Archiv: 23. Feb 2014
Steuerkanzlei Gesierich
Kindergartenzuschüsse sind steuerfrei (§ 3 Nr. 33 EStG). Dies allerdings nur dann, wenn der Zuschuss „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ gezahlt wird. Man kann also nicht das Bruttogehalt z. B. von 3.000 auf 2.700 Euro heruntersetzen, um dafür im Gegenzug
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Steuererhöhungen hat die große Koalition zwar bisher ausgeschlossen – ob sie sich daran halten wird, wird man sehen. Steuererhöhungen für 2014 könnten theoretisch auch noch im Jahre 2014 beschlossen werden. Eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung läge erst dann vor, wenn 2014
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Sie können unter bestimmten Voraussetzungen auf Neuanschaffungen bereits im ersten Jahr 52 Prozent AfA bilden. Diese hohe Abschreibung auf Neuanschaffungen (Investitionsabzugsbetrag plus Sonderabschreibung) funktioniert unter diesen Bedingungen: Es handelt sich um ein bewegliches Wirtschaftsgut. Das Wirtschaftsgut wird zu 90 Prozent
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