Viele Unternehmen unterhalten VIP-Lounges in Fußballarenen. Da kann man schon einmal ab und zu einen Geschäftsfreund, einen Kunden oder einen Lieferanten einladen. Denken Sie daran: Den geldwerten Vorteil beim Beschenkten sollten Sie korrekt versteuern. (Pauschalsteuer nach 37 b EStG) Aber
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