Archiv: 20. Jun 2016
Steuerkanzlei Gesierich
Daran sollten Sie denken: Falls ein Mitarbeiter von Ihnen den geldwerten Vorteil für die Privatnutzung des Firmenwagens nicht nach der Ein-Prozent-Regel, sondern mittels Fahrtenbuch berechnen, darf man nicht vergessen, auf die Kosten laut Buchhaltung die Mehrwertsteuer aufzuschlagen (sofern überhaupt der
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Die Steuersparidee „Erholungsbeihilfe“ ist ein Dauerbrenner. Hier eine Übersicht der häufigsten Fragen dazu: Was ist eine Erholungsbeihilfe? Das ist ein sozialversicherungsfreies Urlaubsgeld, das Sie einmal im Jahr auszahlen dürfen. Der Arbeitgeber muss nur 25 Prozent Pauschalsteuer abführen (plus Soli und
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Sie müssen nach dem Ende der Mietzeit Ihre Mieträume wieder zurückbauen? Dann müssen Sie dafür eine Rückstellung bilden. Beispiel: Die X-GmbH hat am 1. Januar 2007 einen zehnjährigen Mietvertrag bis zum 31. Dezember 2016 abgeschlossen. Am Schluss müssen die Räume
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