Archiv: 18. Mai 2017
Steuerkanzlei Gesierich
„Arbeitsessen“ sind nicht generell steuerbefreit. Laden Sie also einen Mitarbeiter zum Essen ein, ist das steuerpflichtig. Und zwar mit dem vollen Wert der Mahlzeit. Doch es gibt Ausnahmen: Mahlzeiten anlässlich eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes: Spendieren Sie ein Essen, damit bestimmte Arbeiten
Weiterlesen …
Wenn man hohe Bankschulden hat und in einer Krise eine Einigung mit der Bank erreicht, wonach diese auf die Schulden ganz oder teilweise verzichtet, führt der Wegfall der Schulden zu einem betrieblichen Gewinn. Früher war das einmal gesetzlich steuerbefreit, diese
Weiterlesen …
Diese Begünstigung ist neu im Erbschaftsteuerrecht: Familienunternehmen bekommen auf Antrag einen Vorab-Abschlag von bis zu 30 Prozent auf begünstigtes Vermögen (also nicht auf „schädliches Verwaltungsvermögen“). Dieser Abschlag gilt - unabhängig von der Größe - für alle Familienunternehmen, aber nicht für
Weiterlesen …
Nutzen Sie eine Sache, zum Beispiel ein Auto oder eine Fotovoltaikanlage, gemischt betrieblich und privat, haben Sie die Wahl, ob Sie sie zum Unternehmensvermögen erklären oder nicht. Bei betrieblichen Gegenständen ist die Frist „31. Mai“ für die umsatzsteuerliche Zuordnung meistens
Weiterlesen …