Archiv: 20. Dez 2017
Steuerkanzlei Gesierich
Muss ein Mitarbeiter das Benzin für seinen Dienstwagen selber zahlen, so war das früher steuerlich irrelevant. Doch ein neues Urteil sagt: So etwas mindert den geldwerten Vorteil (BFH, 30.11.16, VI R 49/14, DStR 17, 374). Die Finanzverwaltung akzeptiert das Urteil
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Mietwagenportale werden von manchen nicht nur genutzt, um ein Urlaubsauto zu buchen, sondern auch, um einen geschäftlichen Mietwagen auszuleihen. Dort läuft die Buchung dann bisweilen über zwei oder drei Zwischenvermittler, die teilweise im Ausland sitzen. Dabei wird manchmal übersehen, dass
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EXTRA-Ausgabe "Wie Sie sicher durch die nächste Betriebsprüfung kommen" zum Download als pdf-Datei
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Viele glauben „Ich brauche eine Unfallversicherung, damit ich versichert bin, wenn ich einen Unfall habe“. Das ist jedoch Unfug: Denn wenn man sich bei einem Unfall verletzt, zahlt die Krankenkasse die Behandlung - bzw. bei einem beruflichen Unfall die Berufsgenossenschaft.
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