Archiv: 15. Jan 2018

Steuerkanzlei Gesierich

Haben Sie einen (Kaffee-)Automaten?

Falls Sie Kaffeeautomaten, Getränkeautomaten, Glücksspielautomaten oder ähnliche Automaten betreiben und berechtigt sind, das Geld aus dem Münz­einwurf zu kassieren, dann müssen Sie regelmäßig das Geld nachzählen und ein Kassenprotokoll erstellen. Das hat der Bundesfinanzhof im März festgestellt. (BFH, 20.03.17, X
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Erhöhte Überwachungspflichten bei Bargeldgeschäften

Falls Sie Waren gegen Bargeld verkaufen (als solches gilt auch die Bezahlung mit Geldkarten und dergleichen), sind Sie seit 26. Juni 2017 verpflichtet, bei Beträgen über 15.000 Euro den Kunden zu identifizieren und die Transaktion aufzuzeichnen. Und: Diese Daten müssen
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So können Sie eine Feier steuerlich absetzen

Geburtstagsfeiern im privaten Rahmen können Sie nicht absetzen. Wenn das Ganze aber einen geschäftlichen Anstrich hat, dann schon. Aus verschiedenen Urteilen zu dem Thema lassen sich diese Kriterien herausfiltern, nach denen Sie den Abzug der Feier als Betriebsausgabe durchsetzen können:
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Nutzen Sie Steuervorteile für Trainer- oder Ausbilder-Tätigkeit

Falls Sie nebenberuflich Kinder trainieren, Gesangsunterricht geben, einen Chor leiten, also irgendwie erzieherisch unterrichtend tätig sind, bleiben 2.400 Euro Ihrer Einnahmen steuerfrei (§ 3 Nr. 26 EStG). Auch die neben­berufliche Pflege alter und kranker Menschen ist steuerlich begünstigt. Ehrenamtspauschale: Üben
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