Archiv: 10. Mai 2019

Steuerkanzlei Gesierich

Haben Sie zwischen 2013 und 2018 Arztkosten selbst bezahlt?

Falls Sie auf Krankheitskosten sitzen bleiben, die Ihre Krankenkasse nicht bezahlt, können Sie das als „außergewöhnliche Belastung“ absetzen. Das Finanzamt rechnet allerdings eine sogenannte „zumutbare Belastung“ dagegen. Wie hoch diese ist, hängt von der Anzahl der Kinder und vom Einkommen
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Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching