Archiv: 13. Jun 2019

Steuerkanzlei Gesierich

Kurzfristige Jobs ohne Sozialabgaben: Wenn jeder Tag zählt

Mitarbeiter, die nicht berufsmäßig tätig sind (z. B. Hausfrauen, Schüler, Studenten und Rentner), können Sie drei Monate oder 70 Arbeitstage sozial­abgabenfrei beschäftigen. Werden volle Monate und Teilmonate kombiniert, wird seit 2019 etwas großzügiger gerechnet, sodass ein paar Arbeitstage mehr möglich
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