Ab 2020 müssen elektronische Kassen durch eine sogenannte „technische Sicherheitseinrichtung“ (TSE) vor Manipulationen geschützt sein (§ 146a AO). Diese TSE muss durch das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) zertifiziert sein. Stand Mai 2019 gab es aber überhaupt noch
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