Archiv: 31. Okt 2019

Steuerkanzlei Gesierich

Nur wer unverzüglich einzieht, zahlt keine Erbschaftsteuer

Wer das Haus der Eltern erbt, in dem diese gewohnt hatten und „unverzüglich“ einzieht, muss das Haus nicht bei der Erbschaftsteuer angeben. Das gilt zumindest bis zu einer Wohnfläche von 200 m². Ist das Haus größer, gilt die Steuerbefreiung anteilig.
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Arbeitsloser auf Probearbeit ist gesetzlich unfallversichert

Ein Arbeitsloser bewarb sich als Müllmann und sollte zu diesem Zweck einmal einen Tag hinten auf dem Müllaster mitfahren und Tonnen kippen. Dabei fiel er vom Laster. Streitig war, ob so jemand unter dem Schutz der gesetz­lichen Unfallversicherung steht. Höchstrichterliches
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Warum eine Krankschreibung am Wochenende bares Geld bringt

Für kranke Mitarbeiter können Sie sich je nach Krankenkasse und gewähltem Tarif 60 bis 80 Prozent des Gehalts erstatten lassen (§ 1 AAG). Das funktioniert, wenn Sie maximal 30 Arbeitnehmer haben. (Wie die Mitarbeiter-Anzahl berechnet wird, finden Sie in §
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Wenn chaotische Rechnungen chaotisch korrigiert werden

Manche Unternehmer akzeptieren unvollständige Rechnungen von Subunternehmern, die nicht alle erforderlichen Rechnungsmerkmale enthalten. So auch in einem aktuellen Urteilsfall – und das gleich 274 Mal: Ein Automatenaufsteller hatte von einem Subunternehmer insgesamt 274 mangelhafte Rechnungen akzeptiert. Nachdem ein Betriebsprüfer den
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