Teure Betriebsausflüge mit Kosten von über 110 Euro pro Arbeitnehmer müssen, soweit die 110-Euro-Grenze überschritten ist, pauschal versteuert werden. Manche versteuern lieber gar nichts und lassen es auf eine Lohnsteuerprüfung ankommen. Wenn der Prüfer das findet - was er regelmäßig
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