Archiv: 14. Nov 2019

Steuerkanzlei Gesierich

Teure Falle bei der Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen

Betriebsvermögen wird bei der Schenkungs- und Erbschaftsteuer bevorzugt: durch einen 85-prozentigen oder gar 100-prozentigen Steuerrabatt (Regel-, bzw. Optionsverschonung). Das kann man sich aussuchen („Verschonungsabschlag“/§13a Abs. 1 Erbschaftsteuergesetz). Viele denken sich: „100 Prozent Abschlag ist doch besser als 85 Prozent -
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Sachspenden umsatzsteuerlich nachteilig

Die Forderung der Grünen, dass man Amazon verbieten solle, Retouren zu vernichten und die Forderung nach Freigabe des Durchwühlens von Supermarkt-Müllcontainern nach essbaren Lebensmitteln haben den Fokus auf die Sachspenden gelegt. Warum spenden diese Unternehmen nicht einfach? Man könnte doch
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Weihnachtsfeiern & Co lieber gleich pauschal versteuern

Teure Betriebsausflüge mit Kosten von über 110 Euro pro Arbeitnehmer müssen, soweit die 110-Euro-Grenze überschritten ist, pauschal versteuert werden. Manche versteuern lieber gar nichts und lassen es auf eine Lohnsteuer­prüfung ankommen. Wenn der Prüfer das findet - was er regelmäßig
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So vermeiden Sie Fehler bei Anzahlungsrechnungen

Beim Stellen und Verbuchen von Anzahlungsrechnungen gibt es diese beiden typischen Fehler, die Sie leicht vermeiden können. Häufiger Fehler bei Schlussrechnungen: Falls Sie Anzahlungen angefordert haben, ist es wichtig, auf der Schlussrechnung die Mehrwertsteuer auf die Anzahlung extra als Minusposten
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