Archiv: 20. Dez 2019

Steuerkanzlei Gesierich

Erbschaftsteuer: Durchschnittswerte sind nicht das letzte Wort

Jemand hatte ein Häuschen geerbt aus den 1920er-Jahren und berechnete den Wert aus dem Bodenrichtwert plus einem relativ niedrigen Gebäudewert, weil das Haus so alt war. Er kam auf 173.000 Euro. Das Finanzamt kam mit Durchschnittswerten des Gutachterausschusses hingegen auf
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