Archiv: 28. Dez 2019

Steuerkanzlei Gesierich

Kann Bruttolohn jetzt zu steuerfreier Leistung werden?

Es gibt allerlei Steuerbefreiungen und Möglichkeiten zur Steuerpauschalierung, die voraussetzen, dass die jeweilige Leistung „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erbracht wird. Typisches Beispiel: Kindergartenzuschüsse. Beispiel: Eine Arbeitnehmerin könnte 100 Euro pauschalversteuerten Kindergartenzuschuss bekommen. Bis jetzt hat sie keinen. Die Firma
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