Arbeitgeber möchten häufig Bußgelder und Strafzettel für ihre Mitarbeiter mit Firmenwagen übernehmen. Unter welchen Umständen geht das? Bei schwerwiegenderen Bußgeldern ist die Sache klar: Sie können diese Bußgelder übernehmen und sie auch steuerlich absetzen. Für den betroffenen Arbeitnehmer ist das
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