Archiv: 11. Jan 2020

Steuerkanzlei Gesierich

Kleinunternehmergrenze wurde angehoben

Wer im Vorjahr maximal 22.000 Euro Umsatz gemacht hat und im aktuellen Jahr wahrscheinlich nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz machen wird, muss keine Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen und muss auch keine abführen. Wermutstropfen: Man hat dann natürlich auch
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