Archiv: 20. Mai 2020
Steuerkanzlei Gesierich
Ob ein Studium als Erststudium oder Zweitstudium gilt, hat massive steuerliche Auswirkungen: Die Kosten für ein Erststudium kann man nur als Sonderausgaben abziehen bis maximal 6.000 Euro pro Jahr. Und Sonderausgaben verpuffen nutzlos, wenn man sonst keine Einkünfte hat, was
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Als das Corona-Virus im März begann, das öffentliche und wirtschaftliche Leben lahmzulegen, überboten sich die Politiker geradezu mit vollmundigen Versprechungen: Man werde „niemanden im Regen stehen lassen“ und „schnell und unbürokratisch“ Hilfen auszahlen. Das ist auch tatsächlich passiert. Aber: Viele
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Falls Sie zurzeit ganz gut durch die Krise kommen, aber Kunden oder Lieferanten haben, die wegen Corona von der Pleite bedroht sind, können Sie diesen, steuerlich abzugsfähig, unter die Arme greifen. Konkret geht das so: Sie können Geld an diese
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Das Bundesfinanzministerium beantwortet auf seiner Website Fragen rund um die 1.500-Euro-Corona-Beihilfe, die häufig auftauchen: Können vor März vereinbarte Sonderzahlungen in steuerfreie Corona-Beihilfen umgewandelt werden? Nein, das geht nicht. Es muss zwar nicht direkt nachgewiesen werden, dass der Arbeitnehmer durch Corona
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