Wenn das Finanzamt einen bestandskräftigen Steuerbescheid erlässt, kann es diesen nicht mehr ändern, auch nicht innerhalb der Einspruchsfrist. Was heißt bestandskräftig? Ein Bescheid ist bestandskräftig, wenn er diesen Hinweis nicht trägt: „Unter Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO“. In
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