Wer mindestens einen halben Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte hat, bekommt sieben Prozent mehr Kurzarbeitergeld (67 statt 60 Prozent). Aufgrund des Sozialschutzpakets II (vom Bundeskabinett am 29. April 2020 beschlossen/der Bundesrat hat am 15. Mai 2020 abschließend zugestimmt) steigt das nach
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