Wenn einer Ihrer Mitarbeiter oder ein GmbH-Geschäftsführer auf einer Dienstreise ins Restaurant geht und die Rechnung maximal 60 Euro brutto beträgt, braucht er nur den Sachbezugswert (Stand 2020 = 3,40 Euro) zu versteuern. Das gilt, wenn er beruflich veranlasst auswärts
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