Archiv: 7. Jul 2020

Steuerkanzlei Gesierich

Mahlzeiten auf Kosten der Firma – das müssen Sie versteuern

Wenn einer Ihrer Mitarbeiter oder ein GmbH-Geschäftsführer auf einer Dienst­reise ins Restaurant geht und die Rechnung maximal 60 Euro brutto beträgt, braucht er nur den Sachbezugswert (Stand 2020 = 3,40 Euro) zu versteuern. Das gilt, wenn er beruflich veranlasst auswärts
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