Archiv: 27. Jul 2020

Steuerkanzlei Gesierich

Braucht man beim Minijob zwingend einen Arbeitsvertrag?

Ein Arbeitsvertrag für Minijobber ist nirgendwo gesetzlich vorgeschrieben. Aber Sie müssen dem Mitarbeiter spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn die wesent­lichen Vertragsbedingungen schriftlich aushändigen (§ 2 Nachweisgesetz). Konkret müssen Sie schriftlich festhalten: Namen und Anschrift der Vertragsparteien, den Zeitpunkt des Beginns
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