Ein Arbeitsvertrag für Minijobber ist nirgendwo gesetzlich vorgeschrieben. Aber Sie müssen dem Mitarbeiter spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich aushändigen (§ 2 Nachweisgesetz). Konkret müssen Sie schriftlich festhalten: Namen und Anschrift der Vertragsparteien, den Zeitpunkt des Beginns
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