Archiv: 29. Jul 2020

Steuerkanzlei Gesierich

Fahrrad muss nicht auf der Gehaltsabrechnung erscheinen

Eigentlich müssen Sie auch lohnsteuerfreie Leistungen auf der Gehaltsabrechnung ausweisen – auch wenn sie keine Auswirkung haben (§ 4 LStDV). Manche Leistungen sind davon jedoch ausgenommen. (§ 4 Abs. 2 Nr. 4 Satz 1 LStDV) Nicht aufgezeichnet werden mussten bisher
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