Archiv: 3. Jul 2020
Steuerkanzlei Gesierich
Haben Sie maximal 600.000 Euro Umsatz, können Sie die Ist-Besteuerung beantragen. Sie müssen Umsätze dann nicht schon in dem Monat deklarieren, in dem Sie die Rechnung schreiben, sondern erst, wenn Sie das Geld bekommen. Hier gilt bei der Mehrwertsteuersatz-Absenkung: Auch
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„Lieferung frei Haus“ bedeutet, dass Sie Ihre Leistung erst erbracht haben, wenn die Lieferung beim Kunden angekommen ist. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn sich die Auslieferung über den Monats- oder gar Jahreswechsel hinzieht. Beispiel: Ihr Unternehmen verschickte am 28.
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