Jahressteuergesetz 2020: Das Bundesfinanzministerium hat den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 vorgelegt. Die für Sie wichtigsten Neuerungen: Investitionsabzugsbetrag: Dieser soll von 40 auf 50 Prozent der geplanten Investition erhöht werden. Beispiel: Sie planen bis 2023 Investitionen in bewegliche Anlagegüter von insgesamt 400.000 Euro.
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