Folgendes Urteil ist keine Überraschung, aber es gibt immer wieder Studenten, die es nicht akzeptieren wollen. Kosten eines Studiums kann man nur als Sonderausgaben absetzen, nicht als Werbungskosten. Warum spielt der Unterschied überhaupt eine Rolle? Sonderausgaben kann man nicht vortragen, sondern
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