Mieteinkünfte müssen in aller Regel in dem Land versteuert werden, in dem sich die Immobilie befindet. So steht es in fast allen Doppelbesteuerungsabkommen. Ein Amerikaner, der ein Mietshaus in Berlin besitzt, muss hier als „Beschränkt Steuerpflichtiger“ eine Steuererklärung abgeben und
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