Viele Wohnungskäufer denken sich: „Bei meiner vermieteten Immobilie habe ich keinen Überschuss, weil die Miete komplett draufgeht für Zins und Tilgung. Dann können ja wohl keine steuerpflichtigen Einkünfte dabei herauskommen!“. Weit gefehlt: Die Tilgung können Sie nicht absetzen. Und bei den
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