Sie sind nicht gezwungen, eine elektronische Registrierkasse anzuschaffen. Sie können auch eine „offene Ladenkasse“ führen – zum Beispiel eine Schublade oder ein Kästchen. Dann müssen Sie aber alle Geschäftsvorfälle einzeln aufzeichnen! Auch eine Hosentasche als Kasse ist zulässig: Ein Unternehmer handelte
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